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BGH, Urteil vom 2024-06-04 - VIa ZR 1564/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Berufungsgericht nicht korrekt geprüft hat, ob ein Autohersteller für Schäden haftet, wenn ein Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen hat. Die Klägerin, die einen Autoschaden geltend macht, darf ihren Anspruch jetzt erneut vor Gericht vortragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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