BGH, Beschluss vom 2024-05-29 - IV ZB 14/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.05.2024
- AktenzeichenIV ZB 14/22
In diesem Fall hat ein Kläger gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts Beschwerde eingelegt, weil seine Berufung gegen ein vorheriges Urteil für unzulässig erklärt wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Berufung nicht unzulässig war und das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht geschickt.
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