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BGH, Beschluss vom 2024-06-27 - I ZR 21/24

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt wird. Dies geschieht auf Grundlage eines bestimmten Paragraphen des Zivilprozessgesetzes (ZPO).

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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