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BGH, Beschluss vom 2024-05-28 - VIII ZR 158/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten, die sich gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts richtete, als unzulässig verworfen wurde. Die Beklagte hatte die Frist zur Begründung ihrer Beschwerde nicht eingehalten.

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