BGH, Beschluss vom 2024-06-19 - IX ZB 49/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.06.2024
- AktenzeichenIX ZB 49/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen einen vorherigen Senatsbeschluss zurückgewiesen wird. Die Antragstellerin stellte Einwände gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts vor, die in diesem Fall jedoch nicht berücksichtigt wurden.
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