BGH, Beschluss vom 2023-02-09 - I ZR 62/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.02.2023
- AktenzeichenI ZR 62/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Antragstellers nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller nicht ausreichend erklärt hat, warum wichtige Informationen ignoriert wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.