BGH, Beschluss vom 2023-02-17 - V ZR 105/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.02.2023
- AktenzeichenV ZR 105/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Eingabe des Beklagten, die als Anhörungsrüge bezeichnet wurde, unzulässig ist. Der Beklagte hatte sich gegen einen vorherigen Beschluss gewandt, um eine Entscheidung zu bekommen, die nicht nötig war.
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