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BGH, Beschluss vom 2024-06-13 - IX ZR 43/23

In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Beklagten gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht zugelassen wird. Dabei wurde festgestellt, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und dass die vorgebrachten Verfahrensgrundrechtsverletzungen nicht ausreichend sind.

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