Voraussetzungen der Haftung eines Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.06.2024
- AktenzeichenXI ZR 489/21
In diesem Urteil ging es um die Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft, speziell wenn sie einen unrichtigen oder irreführenden Prospekt verwenden. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die speziellen Regelungen zur Prospekthaftung Vorrang haben, was bedeutet, dass diese Gesellschafter in bestimmten Fällen nicht direkt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Schäden haften können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.