BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - IX ZB 4/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenIX ZB 4/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen einen Beschluss des Landgerichts Augsburg nicht zulässig ist. Zudem wurde sein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt, weil die Chancen auf Erfolg gering sind.
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