BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - IX ZB 4/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenIX ZB 4/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen einen Beschluss des Landgerichts Augsburg nicht zulässig ist. Zudem wurde sein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt, weil die Chancen auf Erfolg gering sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden