BGH, Beschluss vom 2024-06-27 - III ZR 354/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.06.2024
- AktenzeichenIII ZR 354/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass der Fall nicht vor das Oberste Gericht weitergezogen wird.
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