BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - I ZB 88/22 bis I ZB 101/22, I ZB 88/22 - I ZB 101/22, I ZB 88 - 101/22, I ZB 88/22, I ZB 101/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenI ZB 88/22 bis I ZB 101/22, I ZB 88/22 - I ZB 101/22, I ZB 88 - 101/22, I ZB 88/22, I ZB 101/22
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die verschiedenen Einsprüche eines Schuldners gegen frühere Beschlüsse als unzulässig verworfen wurden. Der Schuldner hatte einige Ablehnungsanträge gegen Richter und Justizangestellte gestellt, die ebenfalls abgelehnt wurden.
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