BGH, Urteil vom 2023-02-07 - VI ZR 138/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum07.02.2023
- AktenzeichenVI ZR 138/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Frau, die Sachverständigenkosten von einem Schädiger (einem Unfallverursacher) verlangt, das Recht dazu hat. Die Klägerin bekam zugesprochen, dass die Kosten, die sie für ein Gutachten angefallen sind, in Höhe von 139,33 € erstattet werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.