BGH, Urteil vom 2024-07-24 - VIa ZR 10/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.07.2024
- AktenzeichenVIa ZR 10/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Kläger Ansprüche gegen den Hersteller eines Fahrzeugs geltend machen kann, wenn ein unzulässiges Software-Element, das in der Abgasreinigung eingesetzt wird, im Fahrzeug verbaut ist. Das Gericht hebt zuvor ergangene Entscheidungen auf, weil die Ansprüche nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.