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BGH, Urteil vom 2024-08-07 - VIa ZR 223/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Gericht nicht ausreichend geprüft hat, ob der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, weil ihr Fahrzeug eine verbotene technische Vorrichtung haben könnte. Daher wird der Fall zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückgegeben.

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