BGH, Beschluss vom 2023-03-08 - I ZB 81/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.03.2023
- AktenzeichenI ZB 81/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anhörungsrüge, also ein Widerspruch gegen einen vorhergehenden Beschluss, unzulässig ist. Dies liegt daran, dass die Antragstellerin den Widerspruch ohne einen zugelassenen Anwalt eingelegt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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