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BGH, Beschluss vom 2023-02-27 - VIa ZR 121/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Kosten eines Rechtsstreits zwischen einem Kläger und einer Beklagten gegeneinander aufzuheben. Das bedeutet, dass keine der beiden Parteien die Kosten des Verfahrens tragen muss, weil der Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärt hat und die Beklagte dem zugestimmt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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