Streitwertfestsetzung: Gegenstandswert einer Insolvenztabellenfeststellungsklage
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.02.2023
- AktenzeichenIX ZR 21/22
In diesem Fall wird der Streitwert einer Klage geklärt, die dazu dient, eine Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens festzustellen. Der Betrag, um den gestritten wird, beträgt 500 €, da erwartet wird, dass es keine Quote aus der Insolvenzmasse gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24