BGH, Beschluss vom 2024-07-15 - VI ZR 308/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.07.2024
- AktenzeichenVI ZR 308/23
Das Urteil des BGH betrifft eine Anhörungsrüge der Klägerin gegen einen vorherigen Senatsbeschluss. Das Gericht hat entschieden, dass der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör nicht verletzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.