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BGH, Beschluss vom 2024-08-09 - V ZR 217/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Festsetzung des Gegenstandswertes in einem Beschwerdeverfahren, der auf 230.000 € festgelegt wird. Dies geschieht auf Antrag der Beklagten, weil ein bestimmter Wert für das Verfahren von Amts wegen angepasst werden kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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