Vorläufige Vollstreckbarkeit eines angefochtenen Urteils: Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Drohens eines unersetzlichen Nachteils
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2024
- AktenzeichenIX ZR 52/24
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil vorübergehend gestoppt werden kann, weil die Beklagten behaupten, ihnen drohe ein unersetzlicher Nachteil. Das Gericht hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist, da die Beklagten keinen Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.