BGH, Beschluss vom 2024-06-25 - RiZ (R) 2/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.06.2024
- AktenzeichenRiZ (R) 2/24
In diesem Fall hat ein Richter beim Bundesgerichtshof (BGH) ein Ablehnungsgesuch gegen seine Person abgelehnt, da der Antragsgegner der Meinung war, dass der Richter befangen sei. Der BGH hat entschieden, dass die vorgebrachten Gründe nicht ausreichen, um an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln.
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