BGH, Urteil vom 2024-09-17 - VIa ZR 1504/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1504/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das vorherige Gericht nicht genügend Beweise für eine sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte vorgelegt hat. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass beim Verkauf seines Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
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