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BGH, Urteil vom 2024-09-17 - VIa ZR 1598/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass ein Kläger von einem Berufungsgericht nicht genügend Beweise geliefert hat, um eine sittenwidrige Schädigung durch einen Fahrzeughersteller nachzuweisen. Gleichzeitig wurde jedoch entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug verbaut ist.

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