BGH, Beschluss vom 2023-03-15 - XII ZB 346/21
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 346/21
In diesem Fall wird über die Bestellung eines Betreuers für einen 43-Jährigen entschieden, der aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Ein Gutachten, das seine Verfassung beschreibt, wird von den Gerichten als nicht ausreichend gewertet, weil ihm nicht richtig Gehör verschafft wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die Anordnung einer Betreuung und die Bestimmung des Aufgabenkreises erfolgt ebenso wie deren Aufhebung oder Einschränkung ausschließlich im Interesse
- 1. Für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 312 Nr. 4 FamFG muss das nach § 321 Abs. 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den
- Persönliche Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren über einen Umgangsausschluss
- Berücksichtung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bemessung der Beschwer durch eine Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleichsverfahren
- 1. Die Entscheidung der Eltern, ihr in einer Einrichtung untergebrachtes minderjähriges Kind zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken zwangsbehan