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BGH, Beschluss vom 2023-03-13 - VIa ZR 1309/22

In diesem Fall hat eine Klägerin gegen ein Urteil eines Oberlandesgerichts Beschwerde eingelegt, weil sie mit einem Auto von einem Hersteller unzufrieden ist, das vom Dieselskandal betroffen ist. Die Beschwerde wurde als unzulässig abgewiesen, weil der Streitwert, also der Geldwert der Beschwerde, zu niedrig war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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