BGH, Beschluss vom 2023-04-18 - VI ZB 3/23, VI ZB 4/23, VI ZB 5/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.04.2023
- AktenzeichenVI ZB 3/23, VI ZB 4/23, VI ZB 5/23
In diesem Beschluss des BGH wurde entschieden, dass die Anträge des Klägers, den Vorsitzenden Richter abzuweisen, zurückgewiesen wurden. Es gab keine Anzeichen für eine Voreingenommenheit des Richters.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.