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BGH, Beschluss vom 2023-04-04 - XI ZR 79/22

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Der Beklagte hatte sich beschwert, dass der Senatsbeschluss nicht ausreichend begründet sei, konnte jedoch nicht nachweisen, dass sein Recht auf Anhörung verletzt wurde.

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