BGH, Beschluss vom 2023-04-05 - I ZB 19/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.04.2023
- AktenzeichenI ZB 19/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde eines Schuldners gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Bonn unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht in die nächste Instanz gehen kann, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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