BGH, Beschluss vom 2023-05-02 - I ZB 71/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.05.2023
- AktenzeichenI ZB 71/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Schuldners nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht mehr auf den Beschluss des Landgerichts reagieren kann und damit die Sache rechtlich abgeschlossen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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