BGH, Beschluss vom 2023-05-02 - I ZB 72/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.05.2023
- AktenzeichenI ZB 72/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Schuldners, also seine Beschwerde über eine vermeintliche Verletzung seines Rechts auf eine Anhörung, abgelehnt wurde. Der Gerichtshof stellte fest, dass der Schuldner nicht durch einen zugelassenen Anwalt vertreten war, was ein Grund für die Unzulässigkeit seiner Beschwerde ist.
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