BGH, Beschluss vom 2023-04-20 - III ZR 219/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenIII ZR 219/22
In diesem Gerichtsbeschluss wird entschieden, dass ein Richter nicht befangen ist, auch wenn seine Ehefrau im öffentlichen Dienst tätig ist. Der Fall dreht sich um einen Kläger, der Ansprüche gegen den Staat wegen einer nicht durchgeführten Kindesrückführung erhebt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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