BGH, Beschluss vom 2023-04-25 - VIII ZR 198/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.04.2023
- AktenzeichenVIII ZR 198/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Klägers verworfen. Der Kläger wollte anfechten, dass seine Beschwerde nicht zur Revision zugelassen wurde, konnte aber nicht ausreichend darlegen, dass ihm sein Recht auf Gehör verweigert wurde.
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