BGH, Beschluss vom 2023-04-06 - I ZR 56/19
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum06.04.2023
- AktenzeichenI ZR 56/19
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge der Klägerin, also ein Antrag auf Überprüfung eines Urteils wegen mangelnder Berücksichtigung ihrer Argumente, abgelehnt wurde. Der Gerichtshof sah keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und bestätigte die Handlungsweise des vorhergehenden Gerichts.
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