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BGH, Beschluss vom 2023-05-09 - VIII ZR 72/22

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Festsetzung des Wertes für ein bestimmtes Verfahren bei 3 Millionen Euro bleibt. Der Beklagtenvertreter hatte beantragt, diesen Wert zu erhöhen, weil er meinte, dass die finanziellen Interessen der Klägerin höher seien.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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