BGH, Beschluss vom 2023-05-09 - VIII ZR 72/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.05.2023
- AktenzeichenVIII ZR 72/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass eine Klägerin mit ihrer Anhörungsrüge, also ihrem Antrag auf erneute Anhörung, nicht erfolgreich ist. Sie hat nicht ausreichend erklärt, dass ihr Gehörsrecht verletzt wurde, als ihr Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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