Betreuungsverfahren: Gehörsverletzung bei Nichtteilnahme eines Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenXII ZB 289/22
In diesem Urteil geht es um die Einrichtung einer Betreuung für eine Frau, die an einer Demenzerkrankung leidet. Der Betroffene war nicht bei der Anhörung anwesend, weil kein Verfahrenspfleger bestellt wurde, der sie hätte unterstützen können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die Anordnung einer Betreuung und die Bestimmung des Aufgabenkreises erfolgt ebenso wie deren Aufhebung oder Einschränkung ausschließlich im Interesse
- 1. Für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 312 Nr. 4 FamFG muss das nach § 321 Abs. 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den
- Persönliche Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren über einen Umgangsausschluss
- Berücksichtung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bemessung der Beschwer durch eine Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleichsverfahren
- 1. Die Entscheidung der Eltern, ihr in einer Einrichtung untergebrachtes minderjähriges Kind zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken zwangsbehan