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BGH, Beschluss vom 2023-04-27 - III ZB 83/20

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Antrag der Beklagten auf Befangenheit abgelehnt wurde. Der Antrag war unzulässig, weil er keine konkrete Person nannte und die Besorgnis der Befangenheit nicht ausreichend begründet war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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