BGH, Beschluss vom 2026-04-22 - II ZR 199/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.04.2026
- AktenzeichenII ZR 199/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass das Beschwerdeverfahren der Antragstellerin nicht ausgesetzt wird. Sie hatte beantragt, das Verfahren zu stoppen, weil ein Amtsgericht die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.