BGH, Beschluss vom 2023-06-07 - IV ZR 28/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.06.2023
- AktenzeichenIV ZR 28/22
Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag des Klägers auf Berichtigung eines früheren Beschlusses verworfen. Grund dafür ist, dass der Kläger die Anträge nicht über einen zugelassenen Anwalt eingereicht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.