BGH, Beschluss vom 2023-05-16 - VIII ZR 106/21
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum16.05.2023
- AktenzeichenVIII ZR 106/21
In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass die Revision (das Rechtsmittel) des Beklagten in bestimmten Punkten nicht zulässig ist. Es geht um die Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung, die 2016 abgegeben wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung