BGH, Beschluss vom 2023-04-27 - III ZB 56/20
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.04.2023
- AktenzeichenIII ZB 56/20
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag auf Befangenheit, also das Gegenteil von Unparteilichkeit, abgelehnt wurde. Der Antrag war unzulässig, weil die Person, gegen die er gerichtet war, nicht genannt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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