BGH, Beschluss vom 2026-04-08 - II ZR 76/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2026
- AktenzeichenII ZR 76/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anfrage zur Herabsetzung des Streitwerts in einem Verfahren abgelehnt wurde. Der Streitwert wurde auf 25.000 Euro festgelegt, was auf dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an seiner Klage basiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.