Streitwertbeschwerde: Antrag einer Partei auf Erhöhung des Streitwerts in Ansehung eines Pflichtteilsanspruchs
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum24.05.2023
- AktenzeichenIV ZR 72/22
In diesem Fall ging es darum, dass die Kläger für den Pflichtteilsanspruch ihres verstorbenen Sohnes eine Erhöhung des Streitwerts beantragen wollten. Der Streitwert wurde auf 1.335.000 € festgelegt, während zuvor nur 380.000 € angenommen wurden.
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