BGH, Beschluss vom 2026-05-22 - VIa ZR 926/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.05.2026
- AktenzeichenVIa ZR 926/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers nicht zugelassen wird, weil das Thema keine grundlegende Bedeutung hat. Der Kläger wollte sich gegen einen vorhergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm wehren, konnte jedoch seine Argumente nicht ausreichend untermauern.
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