BGH, Beschluss vom 2026-04-30 - IX ZR 118/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.04.2026
- AktenzeichenIX ZR 118/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen eine vorherige Entscheidung unzulässig ist. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass sein Fall einen Finanzwert von über 20.000 Euro hat, was für die Zulassung einer Revision notwendig gewesen wäre.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.