Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin einer Publikums-Fondsgesellschaft für Kapitalanlegerverluste: Abgrenzung des Anwendungsbereichs der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.06.2023
- AktenzeichenII ZR 57/21
In diesem Urteil wird untersucht, ob die geschäftsführende Kommanditistin (eine Art Teilhaber) einer Fondsgesellschaft für Verluste von Kapitalanlegern verantwortlich ist. Dabei wird zwischen speziellen Informationspflichten und allgemeinen Pflichtverletzungen beim Vertragsschluss unterschieden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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