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BGH, Beschluss vom 2026-05-19 - XI ZR 92/24

In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Klägerin keinen Widerruf ihres Darlehensvertrags erklären kann, weil der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Außerhalb der Grundsatzfragen wird keine weitere rechtliche Klärung benötigt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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