BGH, Beschluss vom 2023-06-27 - II ZR 58/21
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.06.2023
- AktenzeichenII ZR 58/21
In diesem Beschluss geht es um die Haftung einer geschäftsführenden Kommanditistin einer Fondsgesellschaft für mögliche Fehler bei der Aufklärung von Anlegern. Der Bundesgerichtshof prüft, ob sie für falsche Informationen oder unzureichende Aufklärung haftet, während andere Gesellschafter nicht automatisch haftbar sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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