BGH, Beschluss vom 2023-06-01 - I ZB 87/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.06.2023
- AktenzeichenI ZB 87/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln unzulässig ist. Die Rechtssache hatte keinen grundlegenden Streitwert und die auf Verfahrensrechte gestützten Einwände haben nicht gezogen.
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